Vertretungsmöglichkeiten der Vorstände (Abschnitt 2) – Version: "Variante B Vertretungsmöglichkeiten 2"

(2) Ist ein Vorstandsamt vakant, bestimmt der verbleibende Vorstand, wer das Stimmrecht für das vakante Mitglied in welcher Versammlung übernimmt. Die Regelungen, wer die Vertretung übernehmen kann aus (1) gelten dementsprechend.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.